
Deutschland 33/45
#35.21 "Was nicht erlaubt ist, ist verboten!" Der Umbau des deutschen Strafrechts und die Gürtner-Kommission
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Deutschland 33/45
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Der Kampf um ein nationalsozialistisches Recht hatte viele Schauplätze. In dieser Folge werfen wir zunächst einen Blick zurück auf die rechtlichen Instrumente des staatlichen Unterdrückungsapparats (u.a. Erbgesundheitsgesetz, Heimtückeverordnung, Gewohnheitsverbrechergesetz, Vorbeuge- und Schutzhaft). Dann spüren wir der Arbeit der Reformkommission für ein neues Straftgesetzbuch nach, die Justizminister Franz Gürtner eingesetzt hatte. Und wir werden sehen, wie die deutsche Strafrechtswissenschaft den Umbau des Rechts bereitwillig intellektuell vorantrieb. Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus: https://www.dieverleugneten-vevon.de/ Melde dich und unterstütz mich doch auf Patreon oder mit Paypal: https://linktr.ee/deutschland33_45pod Ausgewählte Literatur: Frank Nonnenmacher (Hrsg.): Die Nazis nannten sie „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Verfolgungsgeschichten im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik, 2024. Ingo Müller, Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987. Herlinde Pauer-Studer, Die Politisierung des Rechts im Nationalsozialismus, in: Christian Schmidt und Benno Zabel (Hrsg.), Politik im